Die deutsche Autoindustrie hat mit einer etwas „eigenwilligen“ Interpretation von technischen/gesetzlichen Regelungen eine ziemlich große Menge von Autos verkauft, deren Abgaswerte im realen Fahrbetrieb nicht den Messergebnissen entsprechen, die bei der Typenprüfung gemessen wurden. Stichworte wie „Abschalteinrichtung“ und „Prüfstandmodus“ beherrschen seit der Entdeckung die täglichen Schlagzeilen. Die Autoindustrie hat ihren Dieselskandal!
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wegen der Überschreitung der Messwerte für Stickoxid an den Messstellen vieler Städte die jeweiligen Städte verklagt und dafür gesorgt, dass diese Städte demnächst Fahrverbote für solche Autos anordnen müssen.
Der Bund hat sich nun Gedanken darüber gemacht, wie diese Fahrverbote überwacht werden können. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht nun vor, dass die Einhaltung mit „technischen Maßnahmen“ kontrolliert werden soll – der personelle Aufwand ist nämlich schlicht und ergreifend zu groß (siehe Handyverbot…).
Die vom Kabinett schon beschlossene Änderung sieht eine flächendeckende Überwachung mittels automatisierten Erfassung aller Verkehrsteilnehmer vor. Um zu prüfen, ob es sich um ein Fahrzeug handelt, welches sich (nicht) in einer Fahrverbotzone befinden darf, ist ein automatisierter Abgleich mit den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes vorgesehen.
Damit sind wir der Totalüberwachung wieder einen Schritt näher gekommen!
Ich frage mich gerade nur, ob die technischen Einrichtungen vom Bund (und den Steuerzahlern) oder von der Autoindustrie bezahlt werden…