„Unsere“ Politiker müssen „uns“ einmal wieder vor den bösen Terroristen und Verbrechern beschützen; nachdem mittlerweile klar ist, dass die größte Bedrohung für das Leben der BundesbürgerInnen vom internationalen Terrorismus ausgeht. Schließlich betrug die Zahl der Drogentoten im Jahr 2006 „nur“ 1.296, die der im Straßenverkehr 2006 getöteten Personen „nur“ 5.094 – die Chance durch einen terroristischen Anschlag das Leben zu verlieren muss also um ein vielfaches höher liegen. Nach der Logik „Sicherheit für ´unsere` BürgerInnen“ bemüht man nun die nächste Möglichkeit, den bösen Terroristen zuvorzukommen: die Daten der Mauterfassung müssen zur Bekämpfung des Terrorismus und der „schweren“ Kriminalität genutzt werden dürfen.
Bei der Einführung der LKW-Maut im Jahr 2003 war klar, dass die anfallenden Daten nur zur Abrechnung und Prüfung der Maut genutzt werden dürfen. Bedenken von Datenschützern und besorgten BürgerInnen, dass die Bewegungsdaten aller StraßennutzerInnen aufgezeichnet würden, begegnete man mit dieser Einschränkung. Nun denken „unsere“ Politiker darüber nach , die Daten („Sie sind ja schon vorhanden eine zusätzliche Beeinträchtigung entsteht also nicht“ – „Zypries-Paradoxon“) mal wieder für einen guten Zweck zu nutzen.
Klar ist dabei:
- da Terroristen nicht nur mit Sattelschleppern Bombenmaterial durch die Gegend fahren müssen auch
- PKW´s erfasst werden
- und um wirklich sicher zu gehen müssen alle unter den Maurbrücken durchfahrenden Fahrzeuge erfasst werden.
Bisher sind aus Datenschutz- und Kapazitätsgründen die Mautbrücken nur zeitweise in Betrieb und Daten nicht mautpflichtiger Fahrzeuge werden sofort gelöscht…
Also wird wohl das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit wieder Arbeit bekommen, wenn man in Berlin nicht endlich anfängt einzusehen, dass dieser Wahn auch einmal ein Ende haben muss. Aber vielleicht gibt es dafür ja bei der nächsten Bundestagswahl eine Quittung – wenn ich auch nicht daran glauben mag.