Volksvertreter ≠ Vertreter des Volkes?

Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes externer Link sagt:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Was wollten die „Väter“ unserer Verfassung externer Link mit dem zweiten Satz aussagen? Sind Abgeordnete auch Vertreter der Menschen, die sie nicht gewählt haben? Oder vertreten sie die „Mehrheit“ der Deutschen? Dass sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind, sollte ihnen die Möglichkeit geben unbeeinflusst von Zwängen abzustimmen und zu agieren. Das können sie zum Beispiel auch immer dann, wenn sie über ihre Diäten entscheiden…

Heute hat der Bundestag die Verlängerung des deutschen Mandats in Afghanistan externer Link beschlossen. Dabei stimmten 446 Abgeordnete externer Link (das sind 71,70 %) für die Verlängerung dieser „Friedensmission“. Und das, obwohl mittlerweile die Mehrheit der Bevölkerung dafür ist, diesen Einsatz der Bundeswehr zu beenden externer Link. Gut, die Diskussion um den „nicht angemessenen“ Angriff auf die beiden Tankwagen, der über 150 zivile Opfer forderte und zum Rücktritt von Verteidigungsminister Jung führte, wird ihren Teil dazu beitragen. Weit schwerer wiegt aus meiner Sicht, dass dieser Einsatz der Bundeswehr in einer rechtliche Bewertung durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deisteroth externer Link als nicht mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet wird. Die Zeitung „der Freitag„ externer Link gibt diesen Widerspruch treffend wieder.

Tja, welches Volk vertreten unsere Volksvertreter?

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