Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März das (lang erwartete) Urteil in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ verkünden . Wer bis dahin für sich abschätzen möchte, wie das Urteil wohl lauten wird, kann noch einmal den informativen Bericht bei heise.de zur mündlichen Verhandlung am 15. Dezembeer nachlesen.