Spiegel-online Kommentar zu Datenschutz und StreetView

In einem Kommentar erläutert Thomas Darnstädt, warum Google StreetView kein Thema für Datenschützer (er meint wohl den Bundesdatenschutzbeauftragten und die Datenschutzbeauftragten der Länder) ist. Er versteigt sich dabei zu Behauptungen, die mir persönlich etwas sonderbar vorkommen:

Wenn der Datenschutz davor schützen soll, dass jemandes ohnehin öffentlich sichtbares Eigentum oder Besitz fotografiert und veröffentlicht wird, stellen sich ein paar Fragen. Darf ich dann das tolle neue Auto meines Nachbarn auch nicht mehr fotografieren, auch nicht von der Seite – oder von oben? Was ist mit seinem Hund? Den Goldfischen in seinem Gartenteich? Und darf ich denn das schöne Haus nebenan wenigstens mit Worten beschreiben? Und was ist, wenn ich eine Beschreibung meiner Straße im Internet veröffentliche?

Genau dieses Argument (Stichwort: Panoramafreiheit) lese ich seit 2008 immer wieder! „Es ist nichts schlimmes, wenn ein Haus fotografiert wird! Das darf jeder, warum sollte es Google nicht dürfen?“. Sicherlich ist es schwierig, den Bezug von personenbezogenen Daten (die durch die Datenschutzgesetze vor unerlaubter Erhebung und Speicherung geschützt werden) zum simplen Foto eines Hauses zu schlagen. Aber es geht um mehr, als um ein simples Foto. Es geht darum, dass Google selbst genug Möglichkeiten bietet mit den Informationen aus StreetView andere dort verfügbare Informationen zu verknüpfen und so aus einem Foto eines Hauses mehr zu machen. Aus gutem Grund schützen die Datenschutzgesetze die Daten einer bestimmten oder bestimmbaren Person:

§ 3 Datenschutzgesetz NRW:
Begriffsbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).

Bestimmbar wird eine Person dann, wenn Dritte Zusatzinformationen haben, die eine vorher anonyme Person identifizierbar machen. Und genau diese Informationen liefert Google dazu oder führt von diesen Informationen zu StreetView. Deshalb stehen Datenschutzbeauftragte StreetView so kritisch gegenüber, obwohl es sich auf den ersten Blick gerade nicht um personenbezogene Daten handelt!

Auch wenn Millionen Menschen sich im Internet präsentieren (wie ich auch mit diesem Blog!), auf Flickr Fotos von sich veröffentlichen (ich nicht!) und in Facebook und Twitter ihre Vorlieben preisgeben und jeden „Furz“ kommentieren (ich nicht!) – Google muss Deutschland nicht zwangsweise fotografisch erfassen! Wenn es andere (wieder besseren Wissens) für nötig halten, sich in aller Öffentlichkeit zu offenbaren, so sollte man dem Rest doch zugestehen, dass er (bzw. seine häusliche Umgebung) nicht für den Rest der Welt „sichtbar“ sein möchte!

Wer diesen Blog gefunden hat kann hier auch (Urlaubs)Fotos finden, die Häuser zeigen, er findet aber hier keine weiteren Informationen, die ihm helfen, die Personen in diesen Häusern (gegen ihren Willen) zu identifizieren. Das ist der kleine Unterschied zwischen dem Foto von Nachbars Haus und Google StreetView.