Nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Urteil zur „Online-Untersuchung“, die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geregelt war, das „Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ kreiert. Den Plänen des NRW-Innenministers Ingo Wolf wurde damit erst einmal ein Riegel vorgeschoben. Innenminister Wolfgang Schäuble fordert zwar jetzt schnellstens eine Regelung zur Online-Untersuchung im BKA-Gesetz, aber zumindest Teile der SPD scheinen ihm die Gefolgschaft zu verwehren. Mal schauen, wie viele ihr Gewissen bei der kommenden Abstimmung dem Fraktionszwang opfern oder wieder hoffen „das Verfassungsgericht wird es schon richten“ .
O.K., das war ein Anfang! Aber noch werden Bürgerinnen und Bürger dabei beobachtet, wann sie mit wem kommunizieren, noch soll es die Steuernummer für alle vom Baby bis zum Greis geben, noch müssen wir uns für einen Reisepass einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ unterziehen, noch sollen meine Fingerabdrücke und mein Gesicht in einem ungesicherten RFID-Chip gespeichert werde, noch möchte ich, dass mein KFZ-Kennzeichen auf der Autobahn automatisch gescannt und ohne Anlass mit Fahndungsdaten abgeglichen wird, noch, noch …
Das Bundesverfassungsgericht bekommt -im Rahmen des zulässigen- noch einige Arbeit bzw. arbeitet die vorliegenden Verfassungsbeschwerden / Klagen ab …