Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde von 34.443 Bundesbürgern immer noch nicht entschieden. Grund dafür ist unter anderem die Frage, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Einen Hinweis auf den Europarechtlichen Hintergrund hatte ich hier schon einmal gegeben.
Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem (wenig beachteten) Urteil vom 10.2.2009 die Rechtsgrundlage für das Gesetz bestätigt hatte, hat nun der Anwalt Meinhard Starostik den Antrag gestellt , dass das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Menschen- und Grundrechten durch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof prüfen lassen soll.
Eine „unendliche“ Geschichte, die bei mir (als beteiligter Beschwerdeführer) mittlerweile für „Verwunderung“ sorgt. Das taktieren der „karmesinroten Roben “ nach dem eindeutigen Urteil zum „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ macht mich irgendwie nachdenklich…