Vorratsdatenspeicherung, ePass, Cybercrime-Abkommen …

Nachdem das Europäische Parlament im Dezember des letzten Jahres (siehe mein Beitrag hier) für eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsländern der Union den Grundstein gelegt hat, wird am morgigen Freitag der Deutsche Bundestag über die Umsetzung der EU-Richtlinie in „deutsches Recht“ in 2. und 3. Lesung beraten.

Damit vollzieht der Deutsche Bundestag das, was die Europäische Union für ihre 460 Millionen Bürger externer Link als angemessenes Mittel betrachten, um terroristischen Gefahren zu begegnen.

Egal, von wo aus ich wen anrufe: Es wird protokolliert

Egal, wem ich eine Mail schreibe: Es wird protokolliert

Egal, welche Seiten ich im Internet aufrufe: Es wird protokolliert

Was denken die Abgeordneten, die morgen darüber entscheiden überhaupt zu diesem Thema? Denken Sie? Warum entscheiden Sie ohne eine vorliegende Studie zu diesem Thema externer Link zu kennen, die die Bundes-Justizministerin zurückhält?

Wer sorgt dafür, dass nach dem In-kraft-treten des Cybercrime-Abkommens externer Link meine Kommunikationsdaten in Azerbaijan „sicher“ sind? Wer sorgt dafür, dass meine Kommunikationsdaten in den USA nicht zu „anderen Zwecken“ benutzt werden?

Warum kann ich nur einen Pass bekommen, in dem mein Gesicht und die Abdrücke meiner Zeigefinger externer Link elektronisch gespeichert sind? Warum werde ich als Bürger bei der Ausstellung eines Passes behandelt wie ein Verbrecher? Wer sorgt dafür, dass nach dem In-kraft-treten des Cybercrime-Abkommens nicht in einem beliebigen Land der Welt (das ich bereise) mit meinen biometrischen Daten kein „Unfug“ getrieben wird… Und der Präsident des BKA hat angeblich eine Alu-Hülle für seinen Pass, damit seine Daten nicht unbemerkt ausgelesen werden können. Wo er doch immer wieder versichert, alles sei sicher und die online-Durchsuchung wird auch nur ganz selten zum Einsatz kommen…

Deutsche: denkt langsam nach (nicht langsam, sondern denkt), informiert Euch und steht auf! Wer nicht auf die Straße gehen will gegangen ist, kann sich ja der Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht externer Link anschließen!