Spiegel-online Kommentar zu Datenschutz und StreetView

In einem Kommentar erläutert Thomas Darnstädt, warum Google StreetView kein Thema für Datenschützer (er meint wohl den Bundesdatenschutzbeauftragten und die Datenschutzbeauftragten der Länder) ist. Er versteigt sich dabei zu Behauptungen, die mir persönlich etwas sonderbar vorkommen:

Wenn der Datenschutz davor schützen soll, dass jemandes ohnehin öffentlich sichtbares Eigentum oder Besitz fotografiert und veröffentlicht wird, stellen sich ein paar Fragen. Darf ich dann das tolle neue Auto meines Nachbarn auch nicht mehr fotografieren, auch nicht von der Seite – oder von oben? Was ist mit seinem Hund? Den Goldfischen in seinem Gartenteich? Und darf ich denn das schöne Haus nebenan wenigstens mit Worten beschreiben? Und was ist, wenn ich eine Beschreibung meiner Straße im Internet veröffentliche?

Genau dieses Argument (Stichwort: Panoramafreiheit) lese ich seit 2008 immer wieder! „Es ist nichts schlimmes, wenn ein Haus fotografiert wird! Das darf jeder, warum sollte es Google nicht dürfen?“. Sicherlich ist es schwierig, den Bezug von personenbezogenen Daten (die durch die Datenschutzgesetze vor unerlaubter Erhebung und Speicherung geschützt werden) zum simplen Foto eines Hauses zu schlagen. Aber es geht um mehr, als um ein simples Foto. Es geht darum, dass Google selbst genug Möglichkeiten bietet mit den Informationen aus StreetView andere dort verfügbare Informationen zu verknüpfen und so aus einem Foto eines Hauses mehr zu machen. Aus gutem Grund schützen die Datenschutzgesetze die Daten einer bestimmten oder bestimmbaren Person:

§ 3 Datenschutzgesetz NRW:
Begriffsbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).

Bestimmbar wird eine Person dann, wenn Dritte Zusatzinformationen haben, die eine vorher anonyme Person identifizierbar machen. Und genau diese Informationen liefert Google dazu oder führt von diesen Informationen zu StreetView. Deshalb stehen Datenschutzbeauftragte StreetView so kritisch gegenüber, obwohl es sich auf den ersten Blick gerade nicht um personenbezogene Daten handelt!

Auch wenn Millionen Menschen sich im Internet präsentieren (wie ich auch mit diesem Blog!), auf Flickr Fotos von sich veröffentlichen (ich nicht!) und in Facebook und Twitter ihre Vorlieben preisgeben und jeden „Furz“ kommentieren (ich nicht!) – Google muss Deutschland nicht zwangsweise fotografisch erfassen! Wenn es andere (wieder besseren Wissens) für nötig halten, sich in aller Öffentlichkeit zu offenbaren, so sollte man dem Rest doch zugestehen, dass er (bzw. seine häusliche Umgebung) nicht für den Rest der Welt „sichtbar“ sein möchte!

Wer diesen Blog gefunden hat kann hier auch (Urlaubs)Fotos finden, die Häuser zeigen, er findet aber hier keine weiteren Informationen, die ihm helfen, die Personen in diesen Häusern (gegen ihren Willen) zu identifizieren. Das ist der kleine Unterschied zwischen dem Foto von Nachbars Haus und Google StreetView.

Vuvuzelas & der Datenschutz

Während im Vorfeld der FIFA WM 2010 noch darüber spekuliert wurde, wie die Vuvuzela eine fröhliche Stimmung in den Stadien in Südafrika verbreiten könnte, haben sich andere schon auf die wesentlichen Seiten des „Geschäfts“ konzentriert. Ein Rechtsanwalt spekuliert(e) bereits rund um die Marke Vuvuzela und nach den ersten Spielen macht sich Unmut über das Getröte („Unsichtbare Monsterwespen„  ) breit.

Auch die Einzelhandelskette Edeka springt auf den WM-Zug auf. Passend zum sportlichen Großereignis gibt es ein Gewinnspiel mit Rubbellosen . Für je 10 EUR des getätigten Einkaufs erhält der geneigte Kunde ein Rubbellos (O-Ton an der Kasse: „Und nur vier Felder freirubbeln! Sonst ist das Los ungültig!“). Vier frei gerubbelte Felder mit je einer stilisierten Tröte bescheren dem Kunden eine Vuvuzela! Aaaber: Mit dem freirubbeln des zusätzlichen Feldes kann man auch noch einen Audi Q3 gewinnen! Ob Sie gewonnen haben, erfahren Sie auf unserer Webseite…

Der geneigte Kunde besucht also den virtuellen Edeka, um zu schauen, ob der stattliche Wagen vielleicht demnächst vor seiner Haustüre parken wird. Flugs zum WM-Gewinnspiel klicken und nachschauen – nöh Shit – Registrierung notwendig. Na ja, macht nix, schnell ausfüllen, oder? Entgegen meinen Gewohnheiten habe ich von der Registrierung einen Screenshot angefertigt; so bleibt diese Registrierung zumindest bildlich erhalten, wenn die WM vorbei ist:

Liebe Edeka´s: Nach der intensiven Diskussion um das Thema Datenschutz im Netz in den letzten Wochen solltet ihr doch so sensibel geworden sein, dass ihr diese Daten eurer Kunden erst dann erfragt, wenn ihr den Hauptgewinner auf eure Seite gelockt habt! Da helfen auch die Erklärungen zum Datenschutz bei Edeka nicht weiter. Ich habe meine acht Rubbellose in die Tonne geworfen. Und eine Vuvuzela hatte ich – zum Glück für meine Nachbarn – eh nicht gewonnen.

Elena – Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Heute werden wohl die meisten Mitzeichner der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA elektronische Post vom FoeBuD e.V. erhalten haben:

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:
22.005 Menschen haben eine Vollmacht erteilt. Sie sind dabei!

Hallo Reinhold Karn,

Sie werden / Du wirst es in den Medien mitbekommen haben: Alle Nachrichtensendungen haben darüber berichtet, am nächsten Tag stand es in den Zeitungen: Wir haben zusammen mit unseren Anwälten die Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammelmonster ELENA am 31. März 2010 persönlich beim Bundesverfassungsgericht übergeben.

22.005 Menschen haben Ihre Vollmacht rechtzeitig an den FoeBuD geschickt. Diese haben wir in 62 leuchtend gelben Ordnern im Kleintransporter nach Karlsruhe gefahren. Und Ihre/Deine Vollmacht war mit dabei: Sie hat von uns die Paginiernummer XXXXXX bekommen.

Nun werden auch wir ein paar Feiertage einlegen und versuchen, uns ein wenig zu erholen. Herzlichen Dank für’s Mitmachen! Über den Fortgang der Aktion halten wir Sie/Dich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
und schöne Feiertage
FoeBuD e.V.
padeluun und Rena Tangens

An dieser Stelle von mir ein ganz herzliches „Dankeschön!“ an die vielen Freiwilligen, die für die Abwicklung „hinter den Kulissen“ gesorgt haben! Ich jetzt gespannt, ob die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird und wann das Bundesverfassungsgericht den ersten Verhandlungstermin anberaumt. Interessant wird auch, ob und welche Sachverständigen angehört werden sollen.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor zwei Wochen die Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die elektronische Kommunikation für nichtig erklärt hat, bereiten verschiedene Organisationen jetzt die nächste Verfassungsbeschwerde vor. Dieses Mal geht es um den elektronischen Entgeltnachweis, verniedlicht ELENA abgekürzt.

ELENA sammelt die Daten aller Beschäftigten der Bundesrepublik. Zweck ist es, die Beantragung von sozialen Leistungen auf elektronischem Weg zu ermöglichen und den Arbeitgebern die Ausstellung von Verdienstbescheinigungen zu ersparen. Zwar werden die Daten verschlüsselt bei der Zentralen Speicherstelle abgelegt und können nur durch die betroffene Person mit einer Signaturkarte „freigeschaltet“ werden, aber ELENA sammelt (?) Daten, die entweder nie bzw. sehr selten benötigt werden, oder die aus der Sicht der betroffenen Person sehr sensibel sind. Dem entsprechend haben Datenschützer ELENA als bedenklich bis unzulässig eingestuft. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, hat eine entsprechende Stellungnahme zu ELENA abgegeben.

Der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rufen zur Teilnahme an einer Verfassungsbeschwerde auf, die klären soll, ob ELENA  verfassungsrechtlich zulässig ist. Da die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sehr arbeitsintensiv war und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden sollte, beginnt das Teilnahmeverfahren erst jetzt. Und: Die Zeit eilt, da die Frist zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde am 31.3. abläuft (ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß Â§ 93 Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes*). Daher können Vollmachten für die Anwälte nur noch bis zum 25.3. angenommen werden! Der aktuelle Stand der Teilnahme kann hier abgerufen werden; eine FAQ, wer teilnehmen kann, findet sich hier . Also: nichts wie los! HIER zur Teilnahme klicken!  Übrigens: Eine Spende wäre auch nicht schlecht, da die Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde Zeit und Geld kostet…

* § 93 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.

Petition gegen ELENA

Heimlich, still und leise (na ja, so bis zur Mitte des vergangenen bzw. zum Beginn dieses Jahres) wurden die Vorbereitungen für den Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) vorangetrieben (übrigens auch ein Vorschlag der „Hartz-Kommission). „Unbemerkt“ wurde durch entsprechende Vorschrift im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) die Grundlage zur Erfassung der verschiedensten Daten über die Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse der arbeitenden Bevölkerung geschaffen. Nachdem seit dem 1. Januar die Datenbank durch die Arbeitgeber gefüllt wird, beginnt sich Protest zu regen. Auf der Seite des Deutschen Bundestages läuft derzeit eine e-Petition . Auch wenn die Zahl der Mitzeichner derzeit noch relativ gering ist, sollte man sich an der Petition beteiligen, deren Mitzeichnungsfrist am 2.3. endet!

Datengräber ohne Nutzen – die US-Terrorliste

Nach dem gescheiterten Anschlag auf ein Flugzeug, welches sich auf dem Weg von Amsterdam nach Detroit befand, wird ebenfalls gemeldet, dass der „Attentäters“ ziemlich schnell in der US-Terrordatenbank gefunden wurde. Somit steht seine Verbindung zur Terrorgruppe Al-Qaida schon jetzt für die Sicherheitsbehörden fest.

tageschau.de meldet :

Vater warnte die Behörden
Der Vater soll laut Medienberichten über den Fundamentalismus seines Sohnes sehr besorgt gewesen sein. Er soll sogar die US-Botschaft in der nigerianischen Hauptstadt Abuja alarmiert haben. Ein US-Beamter bestätigte, dass die Botschaft die Information im vergangenen Monat nach Washington weitergeleitet habe. Als Reaktion sei Abdulmutallab dann auf eine Beobachtungsliste mit 550.000 anderen Namen gesetzt worden.

Tja, „wir“ Europäer melden brav jede Bank-Transaktion nach Amerika , damit sie auf verdächtige Zusammenhänge überprüft werden kann, wir reisen in die Vereinigten Staaten nur noch mit biometrisch aufgerüsteten Pässen ein , melden uns vorher brav per Fragebogen an und lassen uns demnächst (es ist wieder höchste Zeit, alles gegen den Terror zu tun) per Nacktscanner am Flughafen in die Poritze schauen. Dabei hätte „ein Blick“ in die Datenbak gereicht, um den „Attentäter“ als verdächtige Person zu identifizieren. Über den Sinn und Unsinn dieser Datenbank war schon vorher zu lesen , jetzt entlarvt sich diese Schnüffelei bei Millionen unbescholtener Bürger mal wieder als vollkommen nutzlos. Aber unter dem Vorwand der Terrorabwehr sind ja noch nicht genug Bürgerrechte den Bach hinunter gegangen – es kann nur noch schlimmer kommen .

Mal wieder: Datenschutz

Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun den Verhandlungstermin für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf den 15. Dezember festgesetzt hat externer Link, ist im ersten Halbjahr des Jahres 2010 mit einer Entscheidung zu rechnen. Vielleicht nehmen die mit der Entscheidung befasste Richterin und die Richter ja die Entscheidung des Rumänischen Verfassungsgerichtshofs zur Grundlage, um über den Sinn und Unsinn dieses Vorhabens zu entscheiden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung externer Link hat in der letzten Woche die deutsche Übersetzung des Urteils veröffentlicht externer Link. Interessant ist die Begründung des Verfassungsgerichtshofes, der die Vorratsdatenspeicherung direkt als nicht mit dem Datenschutz vereinbar erklärt:

Die durch das Gesetz Nr. 298/2008 begründete Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten weicht von dem Grundsatz des Schutzes persönlicher Daten und ihrer Vertraulichkeit in Art, Umfang und Anwendungsbereich ab, obgleich dieses Prinzip mit Gesetz 677/2001 und Gesetz Nr. 506/2004 verbürgt ist.

Lassen wir uns also überraschen, wie „Karlsruhe“ entscheiden wird.

Währenddessen beschließen die Innenminister der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika weiterhin den Zugriff auf Überweisungsdaten externer Link im internationalen Zahlungsverkehr zu erlauben. „Leider“ konnte sich unsere Justizministerin (nach eigenem Bekunden) „nicht durchsetzen“ mit ihren Bedenken…

Ab dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber Abrechungsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Ziel ist der Aufbau einer Datenbank namens „ELENA“ externer Link, die zukünftig u.a. die Beantragung von Sozialleistungen „beschleunigen“ soll. Das dafür dann auch ab dem Jahr 2012 eine digitale Signatur benötigt wird ist auf der einen Seite löblich, stimmt aber wiederum traurig: es wird (so meine Vermutung) wohl nur die Signatur akzeptiert werden, die mit dem neuen Bundespersonalausweis möglich werden soll. Der benötigt dann auch einen „Bürger-Clientexterner Link, den man(n) sich auf dem Rechner installiert – ein Schelm…

Das alle Datenbanken -insbesondere die staatlichen- schon von ihrer Natur her „sicher“ sind, konnte man vor wenigen Tagen hier und hier nachlesen externer Link. Da besorgt die Polizei aus der POLIS-Datenbank die Munition für das Feuer gegen den politischen Gegner.

Unser Staat „nutzt“ das Internet

Seit heute Morgen 8:00 Uhr  können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Reservierung-Anträge für die „Abwrackprämie“ (aka Umweltprämie) online abgegeben werden. Hierzu muss man „nur“ eine Webseite aufrufen, einige Daten eingeben und den Kaufvertrag oder die verbindliche Bestellung für ein Fahrzeug als pdf-Datei hochladen. Sinnigerweise war die Seite ab 8:00 Uhr nicht erreichbar (den Ansturm hatte ich schon vor einigen Tagen prophezeit) und um 10:07 hat heise.de dann bereits gemeldet, dass die Seite nicht erreichbar ist. Gegen Mittag mehren sich dann die Meldungen, dass es einigen gelungen ist, ihren Antrag online „abzugeben“, dass aber Bestätigungen versandt werden, die auf die Personen- und Fahrzeugdaten anderer Antragsteller Bezug nehmen. Heise.de nimmt sich dieses Themas natürlich auch an.

Interessant ist, dass die Bafa offensichtlich den Dienstleister arago mit der technischen Umsetzung beauftragt hat, der wiederum Versatel mit der Anbindung der Applikation an das Internet beauftragt hat. Ping und Trace führen zu Versatel-Servern… Das ich heute Morgen keine Internet-Anbindung hatte, ergibt erst jetzt ein Bild: meine Fritz!Box musste sich seit dieser Nacht damit abquälen, mit Versatel zu synchronisieren… Da war ein neuer Server.

Neben dem „üblichen“ Ärger und Unmut , wenn IT-Projekte des Staates (und der von ihm ausgewählten Helfer) sich als Rohrkrepierer erweisen, kommen hier aber noch einige Punkte hinzu:

  • Warum werden die in das Formular einzugebenden Daten unverschlüsselt übertragen (kein!!! https…)?
  • Warum müssen Anträge unbedingt online gestellt werden? Hat jeder Zugang zum Internet? Ich habe in meinem Bekanntenkreis etliche Leute, die keinen Zugang haben und auch keinen haben wollen…
  • Warum muss ein pdf-File angehängt werden? Klar, pdf ist ein Standard – aber „Lieschen Müller“ kann gerade mal im Explorer einen Ordner öffnen und eine Datei speichern. Eine Kopie des Kaufvertrages (2 oder 3 Seiten) zu erzeugen und dann noch als pdf-File auszugeben… Das stellt schon Ansprüche. Vielleicht eine Art „natürlicher Auslese“?
  • Und: Warum wurde die Applikation nicht ausreichend getestet? Mit Zeitmangel kann man es wohl nicht entschuldigen, wenn die persönlichen Daten der Antragsteller an falsche Personen versandt werden.

Man hätte vorher Herrn Schäuble oder Frau Zypries fragen sollen – die kennen sich aus mit dem Internet 😉 Und die Daten der Vorratsdatenspeicherung wären eh beim BKA viel besser (sicherer 😉 ) aufgehoben

Datenschutz [Teil 8]

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde von 34.443 Bundesbürgern immer noch nicht entschieden. Grund dafür ist unter anderem die Frage, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Einen Hinweis auf den Europarechtlichen Hintergrund hatte ich hier schon einmal gegeben.

Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem (wenig beachteten) Urteil vom 10.2.2009 die Rechtsgrundlage für das Gesetz bestätigt hatte, hat nun der Anwalt Meinhard Starostik den Antrag gestellt , dass das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Menschen- und Grundrechten durch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof prüfen lassen soll.

Eine „unendliche“ Geschichte, die bei mir (als beteiligter Beschwerdeführer) mittlerweile für „Verwunderung“ sorgt. Das taktieren der „karmesinroten Roben “ nach dem eindeutigen Urteil zum „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ macht mich irgendwie nachdenklich…

Plumper Phishing-Versuch…

Gut gemachte Phishing-Versuche sind zwischenzeitlich relativ selten geworden. Das hat nicht unbedingt mit dem Einbruch des Spam-Aufkommens nach der „Stillegung“ eines dafür rege genutzten Servers zu tun. Nein, die Phishing-Versender haben einfach keine guten Ideen mehr. Neben der immer noch angewendeten Babel Fish-Übersetzung wird plump dazu aufgefordert, eine Software zu laden:

plumper Phishing-Versuch