Datenschutz [Teil 8]

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde von 34.443 Bundesbürgern immer noch nicht entschieden. Grund dafür ist unter anderem die Frage, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Einen Hinweis auf den Europarechtlichen Hintergrund hatte ich hier schon einmal gegeben.

Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem (wenig beachteten) Urteil vom 10.2.2009 die Rechtsgrundlage für das Gesetz bestätigt hatte, hat nun der Anwalt Meinhard Starostik den Antrag gestellt , dass das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Menschen- und Grundrechten durch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof prüfen lassen soll.

Eine „unendliche“ Geschichte, die bei mir (als beteiligter Beschwerdeführer) mittlerweile für „Verwunderung“ sorgt. Das taktieren der „karmesinroten Roben “ nach dem eindeutigen Urteil zum „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ macht mich irgendwie nachdenklich…

Datenschutz [Teil 4] – Update

Nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung externer Link hat das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Urteil zur „Online-Untersuchung“, die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geregelt war, das „Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systemeexterner Link kreiert. Den Plänen des NRW-Innenministers Ingo Wolf wurde damit erst einmal ein Riegel vorgeschoben. Innenminister Wolfgang Schäuble fordert zwar jetzt schnellstens eine Regelung zur Online-Untersuchung im BKA-Gesetz, aber zumindest Teile der SPD scheinen ihm die Gefolgschaft externer Link zu verwehren. Mal schauen, wie viele ihr Gewissen bei der kommenden Abstimmung dem Fraktionszwang opfern oder wieder hoffen „das Verfassungsgericht wird es schon richtenexterner Link.

O.K., das war ein Anfang! Aber noch werden Bürgerinnen und Bürger dabei beobachtet, wann sie mit wem kommunizieren, noch soll es die Steuernummer für alle vom Baby bis zum Greis geben, noch müssen wir uns für einen Reisepass einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ unterziehen, noch sollen meine Fingerabdrücke und mein Gesicht in einem ungesicherten RFID-Chip gespeichert werde, noch möchte ich, dass mein KFZ-Kennzeichen auf der Autobahn automatisch gescannt und ohne Anlass mit Fahndungsdaten abgeglichen wird, noch, noch …

Das Bundesverfassungsgericht bekommt -im Rahmen des zulässigen- noch einige Arbeit bzw. arbeitet die vorliegenden Verfassungsbeschwerden / Klagen ab externer Link

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht

„Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Mehr ist hier nachzulesen. Sehr nützlich sind die Tipps zur Datenvermeidung.