… da sträubt sich Frau Metzger , Frau Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen , und bekommt nun Druck von „ihrer“ SPD . Dabei dürfte Frau Metzger doch abstimmen wie Sie möchte – oder? Sind Abgeordnete auch in Hessen bei Abstimmungen nicht nur ihrem Gewissen unterworfen? Immerhin sagt die Hessische Landesverfassung: in Artikel 72 : „Abstimmungsfreiheit und Abstimmungsgeheimnis werden gewährleistet.“ Eindeutiger ist da das Grundgesetz der Bundesrepublik in Artikel 38 wenn es um die Abstimmungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten geht: „(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Liebe Bundes-Fraktionsvorsitzende, liebe Landes-Fraktionsvorsitzende, liebe Parteivorsitzenden und wie eure Funktionen heißen mögen: „Lasst doch mal die gewählten Abgeordneten abstimmen! Das Volk hat in freier und geheimer Wahl Abgeordnete gewählt. Nun sollen diese auch einmal ohne machtpolitische Überlegungen abstimmen und ihren Wählern verraten, wo sie stehen!“ Das Wahlvolk kann bald online nachvollziehen, wie die/der Abgeordnete abgestimmt hat (und finanziert sich das auch noch durch Spenden 🙁 ).
Frau Metzger hatte den Mumm , auch nach der Wahl noch zu den vor der Wahl gemachten Äußerungen ihrer Partei zu stehen. Der Rest handelt nach dem Motto: „Was stört mich mein Geschwätz von gestern?“