Rundfunk- und (oder) Fernsehgebühr für ein nicht vorhandenes „Nichts“?

Den „neuesten“ Plänen der Ministerpräsidenten der Länder nach (federführend ist der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz), sollen „internetfähige Computer“, „Smartphones“ „PDA´s“ und anderes technisches Gerät bald externer Link selbständig „Rundfunkgebührenfähig externer Link“ werden. Dabei soll nicht, wie bisher, eine ermäßigte „Gebühr“, sondern der „normale“ Gebührensatz von 17,98 EUR erhoben werden. Das wären dann mal eben (bisher 5,76 EUR) schlappe 300 Prozent Erhöhung…

Interessant ist, dass der Verbraucher dazu verpflichtet werden soll, nachzuweisen, dass er kein Rundfunkgerät (oder „neuartiges Empfangsgerät“) besitzt, wenn er von der Gebühr befreit werden will. Das kann er zum Beispiel über eine eidesstattliche Erklärung tun.

Damit wird die „Unschuldsvermutung“ in´s Gegenteil verkehrt. Wie soll ich den Nachweis führen, dass ein Nichts nicht besitze. Kann ich einen Kassenbon aus dem Blöd-Markt über einen nicht gekauften Fernseher vorlegen?

Im übrigen gibt man gegenüber einer privatrechtlichen Organisation (die Gebühreneinzugszentrale ist keine Behörde!) keine eidesstattliche Erklärung ab…

§ 156 StGB lautet:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat von der Webseite der GEZ externer Link:

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio. Der Auftrag: Der Einzug der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

ARD, ZDF und Deutschlandradio können keine Behörde gründen. (Punkt)

Tja, das kommt davon, wenn Politiker sich etwas ausdenken, von dem sie gar nichts verstehen – verstehen sie überhaupt etwas? Verstehen sie „ihr“ Volk????

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