macht man nämlich so:
- das Innenministerium legt einen Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz vor, der vorsieht, das „Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels (…) nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich sind „. Der wird dann kurz vor der Abstimmung geändert in
- „(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken
der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
(…)
2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen
Zweck Widerspruch eingelegt hat„
mit der Folge, dass aus der Opt-In-Lösung (mal wieder) eine Widerspruchslösung geworden ist.
Wer von dieser Lösung profitiert möge sich jeder selbst überlegen…