Während in Großbritannien Terrorverdächtige trotz elektronischer Fußfessel entkommen konnten und überhaupt überlegt wird, ob eine solche Maßnahme sinnvoll ist , können deutsche Eltern jetzt ihre Kleinsten dank Technik und Unterstützung der Björn-Steiger-Stiftung perfekt überwachen. Und das Handy dazu gibt´s bei Tchibo :
Was ist Datenschutz?
Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungsurteil so beschrieben: „Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ Können „Kinder“ schon eine Entscheidung in diesem Sinn treffen? Dürfen Eltern diese Entscheidung für ihre Kinder treffen? Ist es“kindgerecht“, wenn bis zu 5 Personen eine SMS erhalten, wenn sich das Kind aus einer vorher festgelegten Zone entfernt? Worin unterscheiden sich diese Kinder von Gefangenen (=verurteilte Straftäter), denen eine elektronische Fußfessel angelegt wurde…
[wird fortgesetzt]