Vorratsdatenspeicherung (so) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!

Das Bundesverfassungsgericht hat sein (auch von mir als Mit-Beschwerdeführer) mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ verkündet . Wie beim Urteil zur Höhe der Regelsätze beim ALGII (= Hartz IV) hat das Gericht allerdings auch hier nicht die Sache als solche für rechtswidrig erklärt, sondern die Ausgestaltung in der Form der angegriffenen Gesetze:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Nicht schlechthin unvereinbar„. Das heißt, dass eine Vorratsdatenspeicherung, die bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet (Datenschutz und Datensicherheit für die gespeicherten Daten, Zugriffskontrolle, kryptografische Sicherungen, Vier-Augen-Prinzip) würde wohl sehr wohl mit der Verfassung vereinbar sein:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Die „geteilten“ Reaktionen auf das Urteil – jeder sieht sich in seiner Auffassung bestätigt – erwarte ich jetzt schon mit Spannung. Nachdem Herr Bosbach heute morgen noch für die Vorratsdatenspeicherung getrommelt hat, wird es jetzt wohl heißen: „Das Gericht hat Vorratsdatenspeicherung nicht verboten. Deshalb werden wir jetzt ein neues Gesetz auf den Weg bringen, dass diese Vorgaben beachtet. Schließlich können wir Terroristen und KiPo-Täter nur so fangen!“

Nach den vollmundigen Ankündigungen von Herrn Dr. Papier hatte ich zwar nicht wirklich erwartet, dass das Gesetz bzw. die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt wird, aber etwas enttäuscht bin ich schon…

[gekennzeichnete Zitate wurden der Pressemitteilung des BVerfG entnommen]

Termin zur Verkündung des Urteils in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“

Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März das (lang erwartete) Urteil in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ verkünden . Wer bis dahin für sich abschätzen möchte, wie das Urteil wohl lauten wird, kann noch einmal den informativen Bericht bei heise.de zur mündlichen Verhandlung am 15. Dezembeer nachlesen.

Mal wieder: Datenschutz

Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun den Verhandlungstermin für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf den 15. Dezember festgesetzt hat externer Link, ist im ersten Halbjahr des Jahres 2010 mit einer Entscheidung zu rechnen. Vielleicht nehmen die mit der Entscheidung befasste Richterin und die Richter ja die Entscheidung des Rumänischen Verfassungsgerichtshofs zur Grundlage, um über den Sinn und Unsinn dieses Vorhabens zu entscheiden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung externer Link hat in der letzten Woche die deutsche Übersetzung des Urteils veröffentlicht externer Link. Interessant ist die Begründung des Verfassungsgerichtshofes, der die Vorratsdatenspeicherung direkt als nicht mit dem Datenschutz vereinbar erklärt:

Die durch das Gesetz Nr. 298/2008 begründete Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten weicht von dem Grundsatz des Schutzes persönlicher Daten und ihrer Vertraulichkeit in Art, Umfang und Anwendungsbereich ab, obgleich dieses Prinzip mit Gesetz 677/2001 und Gesetz Nr. 506/2004 verbürgt ist.

Lassen wir uns also überraschen, wie „Karlsruhe“ entscheiden wird.

Währenddessen beschließen die Innenminister der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika weiterhin den Zugriff auf Überweisungsdaten externer Link im internationalen Zahlungsverkehr zu erlauben. „Leider“ konnte sich unsere Justizministerin (nach eigenem Bekunden) „nicht durchsetzen“ mit ihren Bedenken…

Ab dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber Abrechungsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Ziel ist der Aufbau einer Datenbank namens „ELENA“ externer Link, die zukünftig u.a. die Beantragung von Sozialleistungen „beschleunigen“ soll. Das dafür dann auch ab dem Jahr 2012 eine digitale Signatur benötigt wird ist auf der einen Seite löblich, stimmt aber wiederum traurig: es wird (so meine Vermutung) wohl nur die Signatur akzeptiert werden, die mit dem neuen Bundespersonalausweis möglich werden soll. Der benötigt dann auch einen „Bürger-Clientexterner Link, den man(n) sich auf dem Rechner installiert – ein Schelm…

Das alle Datenbanken -insbesondere die staatlichen- schon von ihrer Natur her „sicher“ sind, konnte man vor wenigen Tagen hier und hier nachlesen externer Link. Da besorgt die Polizei aus der POLIS-Datenbank die Munition für das Feuer gegen den politischen Gegner.

Datenschutz [Teil 7]

Tja, nachdem ich seit eingen Wochen mal wieder arg im Stress bin, fallen mir heute einige mehr oder weniger aktuelle Themen auf, die (passend zum letzten Beitrag) demonstrieren, was sich „unsere Volksvertreter“ so zur Hebung des technischen Niveaus einfallen lassen:

  • die Telekom-Tochter T-Mobile „verschlampt“ insgesamt 17 (!) Millionen Datensätze ihre Kunden. Oberboss Obermann verspricht, die Kunden rückhaltlos aufzuklären. Heraus kommt??? Die übliche Service-Wüste deutscher Call-Center externer Link: spiegel-online.
  • die Bundesregierung will „uns“ mit dem neuen Dienst „de-Mail “ beglücken. Damit es dann möglich, dass mir irgendeine Behörde eine Schreiben per E-Mail zusenden kann. Und die Zustellung wird für die Behörde auch gleich bestätigt. Nur, wie ich mit den Unmengen Spam umgehen soll, der sich über geschätzte 60 Millionen echte Postfächer ergießen wird – das sagt mir niemand. Die Lobby (Bitkom) findet die Idee prima, schließlich zahlen die Bürgerinnen und Bürger ja für diesen Dienst…

Claudia Schröder fasst in einem Artikel in telepolis sehr gut lesbar zusammen, was an vertraglichen Feinheiten in der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und der laufenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht so alles „drin“ ist. Dem Schlusssatz „…dass Europa und seine Strukturen bei den Bürgern noch nicht angekommen sind.“ kann ich nur zustimmen. Europa ist ein schwer durchschaubares Konstrukt, welches unser Leben in vielen Bereichen beinflusst, aber von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht verstanden wird (besser: verstanden werden kann).

Demo „Freiheit statt Angst“ in Berlin

Nachdem wir am Morgen des 13.10.2008 in aller Frühe wieder im Pott gelandet sind, möchte ich Euch ein paar Eindrücke von der Demo nicht vorenthalten:

Bereits am Vormittag hatte die Berliner Polizei ein ziemlich großes Aufgebot von Mannschaftswagen rund um den Platz am Alex und den Neptunbrunnen aufgefahren. An den Wegen „unauffällige“ Leute, die so komische Ohrhörer hatten… Überall Bereitschaftspolizei in „voller Montur“.

Schon vor der Demo fuhr der Kamerawagen rund um die versammelte Menge.  Er wird wohl nicht die Kameraeinstellung überprüft haben… Ricardo Cristof Remmert-Fontes wies zu Recht auf das Versammlungsgesetz hin:

„(§ 12a Abs. 1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.“

Stört aber offensichtlich kein Schw*** … Über die Polizisten mit sichtbar getragener Kamera möchte ich hier nicht sprechen…

Die (viel zu leise) Lautsprecheranlage hat dann um kurz nach 2 die restlichen Wartenden zur Bühne geholt. Padeluun moderierte die kurze Auftaktveranstaltung, auf der Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Anmelder der Demo, die Medienaktivistin Anne Roth und Martin Grauduszus, Präsident der Freien Ärzteschaft, sprachen. Besonders die Worte von Anne Roth haben mich sehr bewegt. Es ist schon erschreckend, was in diesem Staat möglich ist .

Die (nach unterschiedlichen Aussagen) geschätzten 20.000 bis 50.000 Demonstranten kannten sich in der Materie aus; das Grüne, MLPD, die AIDS-Hilfe und BüSos sich an der Demo beteiligten; na ja…. Jeder kocht halt sein eigenes Süppchen.

Ausführliche Berichte zur Demo gibt es bei heise.de , auch der Spiegel hat (wohl von heise) eine kurze Nachricht gebracht. Den anschließenden „Love-Parade“-ähnlichen Zug zum Brandenburger Tor haben wir uns dann geschenkt…

Ich habe in meinem Leben zur aktuellen Politik oft den Kopf geschüttelt und mich geärgert – nur in wenigen Fällen bin ich zu einer Demo gegangen – dieses Wochenende in Berlin bereue ich nicht. Ob es was bringt? Ich glaube schon fast nicht mehr daran. Warten wir mal ab, was das Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung entscheidet. Nach den Datenschutzlücken (Datensicherheitslücken ) bei der Telekom wird mir ganz Angst und Bange, was mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsunternehmen geschehen kann.

Bleiben wird der Satz „Freiheit statt Angst“…

Soviel zu meinen Eindrücken von dieser Demo.

Datenschutz [Teil 4] – Update

Nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung externer Link hat das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Urteil zur „Online-Untersuchung“, die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geregelt war, das „Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systemeexterner Link kreiert. Den Plänen des NRW-Innenministers Ingo Wolf wurde damit erst einmal ein Riegel vorgeschoben. Innenminister Wolfgang Schäuble fordert zwar jetzt schnellstens eine Regelung zur Online-Untersuchung im BKA-Gesetz, aber zumindest Teile der SPD scheinen ihm die Gefolgschaft externer Link zu verwehren. Mal schauen, wie viele ihr Gewissen bei der kommenden Abstimmung dem Fraktionszwang opfern oder wieder hoffen „das Verfassungsgericht wird es schon richtenexterner Link.

O.K., das war ein Anfang! Aber noch werden Bürgerinnen und Bürger dabei beobachtet, wann sie mit wem kommunizieren, noch soll es die Steuernummer für alle vom Baby bis zum Greis geben, noch müssen wir uns für einen Reisepass einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ unterziehen, noch sollen meine Fingerabdrücke und mein Gesicht in einem ungesicherten RFID-Chip gespeichert werde, noch möchte ich, dass mein KFZ-Kennzeichen auf der Autobahn automatisch gescannt und ohne Anlass mit Fahndungsdaten abgeglichen wird, noch, noch …

Das Bundesverfassungsgericht bekommt -im Rahmen des zulässigen- noch einige Arbeit bzw. arbeitet die vorliegenden Verfassungsbeschwerden / Klagen ab externer Link

SEK-Chöre

Unter der Leitung von … sehen Sie heute:

[youtube r-B7_7LA02A nolink]

Danke „liebes“ ZDF …

Früher hießen die Jungs übrigens MEK (Mobiles Einsatzkommando) und das wurde schon mal als „Mach es kurz“ gedeutet …

Und weil dieser Ausschnitt so nett war: hier der ganze Rückblick aus Frontal:

[youtube LRbFDQaG2GI nolink]

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht

„Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Mehr ist hier nachzulesen. Sehr nützlich sind die Tipps zur Datenvermeidung.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet

Der Bundespräsident hat nach verschiedenen Meldungen (u.a. heise.de externer Link und süddeutsche.de externer Link) das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Damit ist sicher, dass das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten soll. Wer das „live“ erleben möchte, kann sich ja hier online informieren externer Link wenn das Gesetz veröffentlicht wird. Ansonsten gilt: Karlsruhe – wir kommen!

Schenk Dir was – aber schnell !

Nur noch bis zum 24. Dezember kann man(n) sich und den übrigen Bundesbürgern ein nettes Geschenk machen! Wie? Na ganz einfach: auf das Page-Peel rechts oben klicken (oder diesem Link folgen) externer Link und an der Sammel – Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung teilnehmen. Und bitte nicht nur das Formular auf der Webseite ausfüllen, sondern auch eine schriftliche Vollmacht erteilen – die wird nämlich benötigt! 55 Cent, die Dir Deine Freiheit wert sein sollten!