Elena – Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Heute werden wohl die meisten Mitzeichner der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA elektronische Post vom FoeBuD e.V. erhalten haben:

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA:
22.005 Menschen haben eine Vollmacht erteilt. Sie sind dabei!

Hallo Reinhold Karn,

Sie werden / Du wirst es in den Medien mitbekommen haben: Alle Nachrichtensendungen haben darüber berichtet, am nächsten Tag stand es in den Zeitungen: Wir haben zusammen mit unseren Anwälten die Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammelmonster ELENA am 31. März 2010 persönlich beim Bundesverfassungsgericht übergeben.

22.005 Menschen haben Ihre Vollmacht rechtzeitig an den FoeBuD geschickt. Diese haben wir in 62 leuchtend gelben Ordnern im Kleintransporter nach Karlsruhe gefahren. Und Ihre/Deine Vollmacht war mit dabei: Sie hat von uns die Paginiernummer XXXXXX bekommen.

Nun werden auch wir ein paar Feiertage einlegen und versuchen, uns ein wenig zu erholen. Herzlichen Dank für’s Mitmachen! Über den Fortgang der Aktion halten wir Sie/Dich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
und schöne Feiertage
FoeBuD e.V.
padeluun und Rena Tangens

An dieser Stelle von mir ein ganz herzliches „Dankeschön!“ an die vielen Freiwilligen, die für die Abwicklung „hinter den Kulissen“ gesorgt haben! Ich jetzt gespannt, ob die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird und wann das Bundesverfassungsgericht den ersten Verhandlungstermin anberaumt. Interessant wird auch, ob und welche Sachverständigen angehört werden sollen.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor zwei Wochen die Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die elektronische Kommunikation für nichtig erklärt hat, bereiten verschiedene Organisationen jetzt die nächste Verfassungsbeschwerde vor. Dieses Mal geht es um den elektronischen Entgeltnachweis, verniedlicht ELENA abgekürzt.

ELENA sammelt die Daten aller Beschäftigten der Bundesrepublik. Zweck ist es, die Beantragung von sozialen Leistungen auf elektronischem Weg zu ermöglichen und den Arbeitgebern die Ausstellung von Verdienstbescheinigungen zu ersparen. Zwar werden die Daten verschlüsselt bei der Zentralen Speicherstelle abgelegt und können nur durch die betroffene Person mit einer Signaturkarte „freigeschaltet“ werden, aber ELENA sammelt (?) Daten, die entweder nie bzw. sehr selten benötigt werden, oder die aus der Sicht der betroffenen Person sehr sensibel sind. Dem entsprechend haben Datenschützer ELENA als bedenklich bis unzulässig eingestuft. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, hat eine entsprechende Stellungnahme zu ELENA abgegeben.

Der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rufen zur Teilnahme an einer Verfassungsbeschwerde auf, die klären soll, ob ELENA  verfassungsrechtlich zulässig ist. Da die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sehr arbeitsintensiv war und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden sollte, beginnt das Teilnahmeverfahren erst jetzt. Und: Die Zeit eilt, da die Frist zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde am 31.3. abläuft (ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß Â§ 93 Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes*). Daher können Vollmachten für die Anwälte nur noch bis zum 25.3. angenommen werden! Der aktuelle Stand der Teilnahme kann hier abgerufen werden; eine FAQ, wer teilnehmen kann, findet sich hier . Also: nichts wie los! HIER zur Teilnahme klicken!  Übrigens: Eine Spende wäre auch nicht schlecht, da die Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde Zeit und Geld kostet…

* § 93 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.

Vorratsdatenspeicherung (so) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!

Das Bundesverfassungsgericht hat sein (auch von mir als Mit-Beschwerdeführer) mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ verkündet . Wie beim Urteil zur Höhe der Regelsätze beim ALGII (= Hartz IV) hat das Gericht allerdings auch hier nicht die Sache als solche für rechtswidrig erklärt, sondern die Ausgestaltung in der Form der angegriffenen Gesetze:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Nicht schlechthin unvereinbar„. Das heißt, dass eine Vorratsdatenspeicherung, die bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet (Datenschutz und Datensicherheit für die gespeicherten Daten, Zugriffskontrolle, kryptografische Sicherungen, Vier-Augen-Prinzip) würde wohl sehr wohl mit der Verfassung vereinbar sein:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Die „geteilten“ Reaktionen auf das Urteil – jeder sieht sich in seiner Auffassung bestätigt – erwarte ich jetzt schon mit Spannung. Nachdem Herr Bosbach heute morgen noch für die Vorratsdatenspeicherung getrommelt hat, wird es jetzt wohl heißen: „Das Gericht hat Vorratsdatenspeicherung nicht verboten. Deshalb werden wir jetzt ein neues Gesetz auf den Weg bringen, dass diese Vorgaben beachtet. Schließlich können wir Terroristen und KiPo-Täter nur so fangen!“

Nach den vollmundigen Ankündigungen von Herrn Dr. Papier hatte ich zwar nicht wirklich erwartet, dass das Gesetz bzw. die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt wird, aber etwas enttäuscht bin ich schon…

[gekennzeichnete Zitate wurden der Pressemitteilung des BVerfG entnommen]

Mal wieder: Datenschutz

Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun den Verhandlungstermin für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf den 15. Dezember festgesetzt hat externer Link, ist im ersten Halbjahr des Jahres 2010 mit einer Entscheidung zu rechnen. Vielleicht nehmen die mit der Entscheidung befasste Richterin und die Richter ja die Entscheidung des Rumänischen Verfassungsgerichtshofs zur Grundlage, um über den Sinn und Unsinn dieses Vorhabens zu entscheiden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung externer Link hat in der letzten Woche die deutsche Übersetzung des Urteils veröffentlicht externer Link. Interessant ist die Begründung des Verfassungsgerichtshofes, der die Vorratsdatenspeicherung direkt als nicht mit dem Datenschutz vereinbar erklärt:

Die durch das Gesetz Nr. 298/2008 begründete Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten weicht von dem Grundsatz des Schutzes persönlicher Daten und ihrer Vertraulichkeit in Art, Umfang und Anwendungsbereich ab, obgleich dieses Prinzip mit Gesetz 677/2001 und Gesetz Nr. 506/2004 verbürgt ist.

Lassen wir uns also überraschen, wie „Karlsruhe“ entscheiden wird.

Währenddessen beschließen die Innenminister der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika weiterhin den Zugriff auf Überweisungsdaten externer Link im internationalen Zahlungsverkehr zu erlauben. „Leider“ konnte sich unsere Justizministerin (nach eigenem Bekunden) „nicht durchsetzen“ mit ihren Bedenken…

Ab dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber Abrechungsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Ziel ist der Aufbau einer Datenbank namens „ELENA“ externer Link, die zukünftig u.a. die Beantragung von Sozialleistungen „beschleunigen“ soll. Das dafür dann auch ab dem Jahr 2012 eine digitale Signatur benötigt wird ist auf der einen Seite löblich, stimmt aber wiederum traurig: es wird (so meine Vermutung) wohl nur die Signatur akzeptiert werden, die mit dem neuen Bundespersonalausweis möglich werden soll. Der benötigt dann auch einen „Bürger-Clientexterner Link, den man(n) sich auf dem Rechner installiert – ein Schelm…

Das alle Datenbanken -insbesondere die staatlichen- schon von ihrer Natur her „sicher“ sind, konnte man vor wenigen Tagen hier und hier nachlesen externer Link. Da besorgt die Polizei aus der POLIS-Datenbank die Munition für das Feuer gegen den politischen Gegner.

Datenschutz [Teil 8]

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde von 34.443 Bundesbürgern immer noch nicht entschieden. Grund dafür ist unter anderem die Frage, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Einen Hinweis auf den Europarechtlichen Hintergrund hatte ich hier schon einmal gegeben.

Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem (wenig beachteten) Urteil vom 10.2.2009 die Rechtsgrundlage für das Gesetz bestätigt hatte, hat nun der Anwalt Meinhard Starostik den Antrag gestellt , dass das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Menschen- und Grundrechten durch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof prüfen lassen soll.

Eine „unendliche“ Geschichte, die bei mir (als beteiligter Beschwerdeführer) mittlerweile für „Verwunderung“ sorgt. Das taktieren der „karmesinroten Roben “ nach dem eindeutigen Urteil zum „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ macht mich irgendwie nachdenklich…

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht

„Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Mehr ist hier nachzulesen. Sehr nützlich sind die Tipps zur Datenvermeidung.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet

Der Bundespräsident hat nach verschiedenen Meldungen (u.a. heise.de externer Link und süddeutsche.de externer Link) das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Damit ist sicher, dass das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten soll. Wer das „live“ erleben möchte, kann sich ja hier online informieren externer Link wenn das Gesetz veröffentlicht wird. Ansonsten gilt: Karlsruhe – wir kommen!

Schenk Dir was – aber schnell !

Nur noch bis zum 24. Dezember kann man(n) sich und den übrigen Bundesbürgern ein nettes Geschenk machen! Wie? Na ganz einfach: auf das Page-Peel rechts oben klicken (oder diesem Link folgen) externer Link und an der Sammel – Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung teilnehmen. Und bitte nicht nur das Formular auf der Webseite ausfüllen, sondern auch eine schriftliche Vollmacht erteilen – die wird nämlich benötigt! 55 Cent, die Dir Deine Freiheit wert sein sollten!

Wir wollen nur gläsernen Verbrecher [Update 11.11.]

In der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung haben unsere Abgeordneten heute im Deutschen Bundestag ihre Argumente Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung ausgetauscht.

Zitat von tagesschau.de

„Der CDU-Parlamentarier Siegfried Kauder sagte, wer das „Schreckgespenst“ eines Orwellschen Überwachungsstaates an die Wand male, zündele beim Thema innere Sicherheit. „Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher“, sagte Kauder. Er gehe davon aus, dass das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.“

Lieber Herr Kauder, was bekommt man, wenn das Kommunikationsverhalten von 82 Millionen Bundesbürgern lückenlos erfasst wird? 82 Millionen gläserne Menschen oder 82 Millionen gläserne Verbrecher? Vielleicht denken Sie ja mal bei Gelegenheit darüber nach?

Und bei der Telekommunikationsüberwachung haben sich die Damen und Herren Abgeordneten ja gleich über das gemeine Volk gestellt – ihre Telekommunikation darf nicht überwacht werden … Was mag sich ein Schelm dabei denken?

[Update, 11.11.2007- nein kein Karnevalsscherz]

Wenn diese Meldung der taz externer Link, der Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, habe den Satz

Wir hatten den ‚größten Feldherrn aller Zeiten‘, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten

gegenüber Journalisten und Richtern in Karlsruhe getan, der Wahrheit entspricht (und ich habe keinen Anlass daran zu zweifeln) hat Herr Schäuble sich selbst disqualifiziert! Was dieser Mann vom höchsten deutschen Gericht und den Rechten der Bundesbürger hält, ist schon erstaunlich. Eigentlich hätte ich einem Menschen, der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften studiert hat externer Link, mehr Fingerspitzengefühl zugetraut. Tja, Godwins Gesetz gilt nicht nur im Internet, sondern auch im reellen Leben.